Vertretungsregelung
an der Erich Kästner Schule
Konzepte

Regelungen für Vertretungen von Unterricht

an der Erich-Kästner-Schule, Celle Garßen

(Vertretungskonzept)

Vertretungen von Unterricht werden notwendig, wenn Lehrerinnen und Lehrer wegen Krankheit oder dienstlicher Verpflichtungen nicht in der Schule anwesend sind.

Gründe für diese Abwesenheit können sein: 

·         Plötzliche kurzfristige Erkrankung einer Lehrkraft (maximal 3 Tage)

·         Längerfristige Krankheit

·         Geplante Fortbildung

·         Unterrichtsbedingte Abwesenheit (Klassenfahrt, Unterrichtsgang, Ausflug etc.)

·         Anderweitige dienstliche Verpflichtung (z.B. Teilnahme an Prüfungen von Anwärtern, Nachbesprechung von Unterrichtsbesuchen, Schulleitungs-konferenzen etc.) 

·         Beurlaubung oder Unterrichtsbefreiung aus persönlichen Gründen

Voraussetzung für eine möglichst geringe Belastung aller Beteiligten (Schüler, Eltern Kollegium) besteht in der Bereitschaft den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten. Betroffene Schüler und Eltern sollen verlässlich informiert werden.
 

Grundsätze für eine Vertretungsregelung
 

1.    Der Vertretungsplan ist nach Möglichkeit darauf ausgerichtet so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen


2.    Bei unvorhersehbaren Vertretungsfällen werden die Schüler am ersten Tag im Unterstufen und nach Absprache auch in Klasse 5 und 6 nach der Dauer ihres Stundenplanes unterrichtet. Dies kann folgendermaßen geschehen:

·         Aufteilen in andere Klassen (wenn möglich in eigener oder benachbarter Jahrgangsstufe)

·         Stundenweise Zusammenlegung (z.B. bei kleinen Klassen oder im Sportunterricht)

·         Vertretung der zur Verfügung stehenden Stunden (Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern aus Doppelbesetzung etc.)

·         Angeordnete Mehrarbeit

 

3.    Dauert eine Vertretungssituation länger als 3 Tage, wird ein Vertretungsplan erstellt und die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler werden entsprechend informiert.

 

Grundsätze für einen Vertretungsplan sind:

·         Unterrichtsausfall soweit wie möglich vermieden

·         Vertretung wird im Rahmen der schulischen Möglichkeiten erteilt

·         Bei längerfristigen Erkrankung bemüht sich die Schule um eine Vertretungslehrkraft

·         Aufteilung der betroffenen Klasse wird auf das unvermeidliche Maß begrenzt

 

4.    Wenn ein Unterrichtsausfall unvermeidlich ist, werden zunächst Stunden für zusätzliche Maßnahmen in Anspruch genommen, um die Grundversorgung zu sichern. Das bedeutet, dass im konkreten längerfristigem Vertretungsfall geprüft werden muss inwieweit AG’s, Förderunterricht etc. zugunsten der Grundversorgung ausfallen können.

 

5.    Bei einem längerfristigem Vertretungsfall soll der Unterricht nach Möglichkeit linear (bei allen Klassen gleichmäßig) gekürzt werden, um einen Nachteil einzelner Klassen zu vermeiden.

 

6.    Bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall (Klassenfahrt, Fortbildung, Überprüfung etc.) stellen Lehrerinnen und Lehrer Aufgaben vorrangig in den Fächern Deutsch und Mathematik für die Schülerinnen und Schüler bereit, damit Unterrichtsinhalte kontinuierlich fortgesetzt werden können.

 

7.    Für jede Klasse wird ein(e) Vertretungsklassenlehrerin/ -lehrer benannt (in der Regel eine Lehrkraft aus der gleichen Jahrgangsstufe) die/der im Vertretungsfall Ansprechpartnerin/ –partner für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Schulleitung und Sekretariat ist. Diese Lehrkraft ist für alle notwendigen Informationen der Klasse verantwortlich.

 

8.    Im Vertretungsfall achtet die Vertretungsklassenlehrkraft darauf, dass der Schülertransport entsprechend organisiert wird. (z.B. über das Sekretariat Kontakt zu entsprechenden Transportunternehmen aufnehmen)

 

9.    Die Schulleitung muss über die Vertretungsmaßnahmen informiert werden.

Grundsätzlich gilt, dass jede einzelne Vertretungsmaßnahme flexibel gehandhabt und der jeweiligen Situation angepasst werden muss.

Die Vertretungsregelungen sollen jährlich zu Beginn des Schuljahres bei Klassenelternabenden besprochen werden.
 

Selbstverpflichtung der Lehrerinnen und Lehrer

-       In jeder Klasse liegt eine kurze Beschreibung der Klassensituation (speziell über Besonderheiten bei Klassenregeln). Besonderheiten zu einzelnen Schülern (z.B. notwendige Medikation etc.) sollen dieser Beschreibung angefügt  werden.

-       Für jede Klasse liegen im oder auf dem Pult Aufgaben für einen eventuellen Vertretungsfall bereit.

-       Bei einem unvermeidbaren Unterrichtsausfall bekommen Schülerinnen und Schüler entsprechende Hausaufgaben.

-       Jede Klasse erstellt einen Aufteilungsplan für den Vertretungsfall. Eine Kopie des Aufteilungsplanes erhält die Schulleitung. (Bei einer Aufteilungsnotwendigkeit für mehrere Klassen, kann dieser Plan nicht unbedingt eingehalten werden)